Grundlagen und Auswirkungen der Probezeit
Bevor man mit einer Festanstellung rechnen kann, muss man zu nächst einmal die Probezeit überstehen. Die Länge der Probezeit hängt ganz vom Arbeitgeber ab. So kann diese drei, sechs oder höchstens ein Jahr sein. Die Grenze, dass die Probezeit nur ein Jahr höchstens sein darf, ist gesetzlich vorgeschrieben und hat den Grund, dass die Arbeitgeber nicht die Arbeitnehmer unendlich viel ausnutzen sollen und zwingt sie gleichzeitig dazu eine absehbare Entscheidung zu treffen.
Der Inhalt der Probezeit
Während dieses Zeitraums muss man auch gleichzeitig eine Bewährungsprobe bestehen. Hier wird der Arbeitnehmer auf Herz und Nieren geprüft. Und dazu kommt noch, dass der Arbeitnehmer schneller gekündigt werden kann während dieser Zeit als ein unbefristet angestellter Arbeitnehmer. Schwangere unterliegen dem Mutterschaftsgesetz und da gilt eine gesonderte Vereinbarung. Auch während der Ausbildung ist eine Probezeit üblich. Dabei dient sie eher dazu herauszufinden, ob der Auszubildende In die Branche passt oder ob er nicht vielleicht doch was anderes machen sollte. Meistens stellt sich für Jugendliche schon am Anfang raus, dass der Beruf nicht das richtige ist und sie das nicht lernen wollen und so haben sie dann die Möglichkeit rechtzeitig wieder aus dem Arbeitsvertrag rauszukommen. Im Übrigens gibt es auch eine Probezeit bei Beamten. Nach dem Vorbereitungsdienst wechselt der Beamte von Beamter auf Widerruf in Beamter auf Probe. Die Probezeit berechnet sich nach dem Beamtenstatusgesetz und den jeweiligen Landesvorschriften. Üblicherweise dauert diese Zeit zwei Jahre, aber sie kann gekürzt werden. Die Verkürzung ist davon abhängig, ob der Beamte vorher schon einmal in dem Beruf gearbeitet hat. Außerdem richtet sich die Zeit danach wie der Beamte den Vorbereitungsdienst absolvierte. Bei einem Notenschnitt von eins oder zwei, kann der Dienstherr die Probezeit um ein halbes Jahr verkürzen.
Die Fahrerlaubnis Probezeit.
In Deutschland ist es mittlerweile üblich, dass ein Führerschein schon mit 17 erworben werden kann, aber während der Probezeit also bis zum 18. Lebensjahr immer ein Erwachsener noch dabei sein muss, welcher nüchtern ist. Die normale Probezeit beträgt immer zwei Jahre, wobei diese ebenfalls verkürzt werden kann. Allerdings nur, wenn man bereit ist auch genügend dafür zu bezahlen. So gibt es besondere Fahrsicherheitstrainings und besondere Stunden die man absolvieren muss, damit die Probezeit auf ein Jahr verkürzt wird. Da es möglich ist die Probezeit zu verkürzen, kann sie auch verlängert werden. Eine Verlängerung der Probezeit kann derweilen ziemlich schnell passieren, wenn man Delikte wie zu schnell fahren oder betrunken sein, verübt. Das jeweilige Gericht bzw. die jeweilige Behörde legt dann individuell fest, um wie viel sich die Probezeit verlängert, was bis zu drei oder auch fünf Jahre sein kann. Wenn man in dieser Zeit dann nur das kleinste Vergehen ausübt, kann der Führerschein ganz weg sein. Um die Probezeit in solchen Fällen zu verkürzen muss auch wieder sehr viel Geld bezahlt werden. Die Möglichkeit die Probezeit weg zu bekommen besteht also entweder darin abzuwarten und kein Vergehen mehr zu verüben oder zu einem Psychologen gehen und erneute Fahrsicherheitsstest zu absolvieren, was sehr kostspielig und teuer sein kann.
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